- Digitaler Nachlass
- Alles, was nach dem Tod online bleibt: Konten, Daten, Abos und Guthaben.
- Vertrauensperson
- Ein Mensch Ihres Vertrauens, der im Ernstfall Bescheid weiß und Ihr Vorsorge-Dokument öffnen kann.
- Weisungsliste
- Ihre Liste, was mit jedem Konto passieren soll. Wir führen nur aus, was dort steht.
- Notfallzugang
- Eine Funktion in Passwortmanagern und bei Anbietern wie Google oder Apple. Eine bestimmte Person bekommt erst im Ernstfall Zugriff.
- Gedenkzustand
- Das Profil bleibt sichtbar und wird als Erinnerung markiert. Anmelden kann sich niemand mehr. Das gibt es z. B. bei Facebook und Instagram.
- Erben
- Die Menschen, denen nach Gesetz oder Testament Ihr Nachlass gehört. Dazu zählen auch Ihre Online-Konten.
- Testamentsvollstrecker
- Jemand, den Sie im Testament bestimmen, damit er sich nach Ihrem Tod um festgelegte Aufgaben kümmert. Für den digitalen Teil können Sie Letzte Ordnung einsetzen. Das regelt Ihr Notar.
- Vollmacht über den Tod hinaus
- Eine Vollmacht, die auch nach Ihrem Tod gilt. Sie überbrückt die Zeit, bis Ihr Testament eröffnet ist.